Ausmaße und Proportionen der Fenster sind niemals zufällige Werte, die von der Luft gegriffen wurden. Das Baurecht normiert strengt die Ausmaße des Fensters, indem es darauf hinweist, dass die minimale Fläche der Verglasung 12,5% der Wohnfläche (des Fußbodens) betragen sollte.
Zusätzlich müssen Architekten und Planer, wenn sie ein Haus entwerfen, die Größe des Fensters in dem jeweiligen Raum strikt an Bedürfnisse der Hausbewohner anpassen, sodass ihnen höchster möglicher Komfort des Aufenthalts im Hause und entsprechende Dosis des natürlichen Lichts in jedem Raum gewährleistet werden. Eben aus diesem Grund werden größere Fenster für den Salon, das Schlafzimmer, die Küche, d. h. für die meistens benutzten Räume empfohlen. In wirtschaftlichen Räumen (Garage, Heizraum, Garderobe), in denen wir uns selten aufhalten, werden demgegenüber geringe Fenster empfohlen.
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